WALDHAUS FLIMS

Bedingungen zur Umtriebsentschädigung

Die ausgewiesene Umtriebsentschädigung wird aufgrund einer festgestellten Nutzung oder Belegung eines privaten Parkplatzes bzw. Hotelareals erhoben.

Mit dem Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Privatgelände gelten die vor Ort ausgeschilderten Bedingungen als akzeptiert.

Die Umtriebsentschädigung dient der Deckung des administrativen und organisatorischen Aufwandes im Zusammenhang mit der Parkplatzbewirtschaftung und Kontrolle.

Die Zahlung kann bequem und sicher online über das bereitgestellte Portal erfolgen.

Zurück